Jahressteuergesetz 2020 noch nicht in „trockenen Tüchern“

Das Jahressteuergesetz 2020 befindet sich (immer noch) im Gesetzgebungsverfahren.  Eine abschließende Abstimmung durch Bundestag und Bundesrat fand noch nicht statt. Derzeit ist davon auszugehen, dass es beim Bundesrat am 18.12.2020 auf der Tagesordnung stehen wird. 

Zum Hintergrund: Das Jahressteuergesetz 2020 ist ein umfangreiches Omnibusgesetz, das zahlreiche Änderungen (vor allem) bei der Umsatzsteuer, Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Einkommensteuer enthält.